Die Entrümpelung von Büroräumen, Wohnungen oder Häusern ist eine Aufgabe, die in vielen Lebensbereichen erforderlich wird. Sei es aufgrund eines Umzugs, einer Firmenauflösung oder einer Haushaltsauflösung, die Entsorgung von Möbeln, Geräten und anderen Gegenständen kann eine große Herausforderung darstellen. Doch es gibt gute Nachrichten: Entrümpelungskosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Entrümpelungskosten steuerlich geltend machen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was Sie bei der Rechnungstellung beachten sollten.
Was ist eine Entrümpelung und wann wird sie erforderlich?
Eine entrümpelung kosten steuerlich absetzbar, Geräten, Müll und anderen Gegenständen aus einer Immobilie. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen eine Entrümpelung erforderlich ist:
- Büroräumung: Wenn ein Unternehmen seine Büros verlagert, aufgibt oder umzieht.
- Haushaltsauflösungen: Dies kann nach einem Todesfall, bei einer Scheidung oder einem Umzug in ein Pflegeheim der Fall sein.
- Firmenauflösungen: Wenn ein Unternehmen geschlossen wird und Büroeinrichtungen sowie andere Gegenstände entsorgt werden müssen.
- Renovierungen und Sanierungen: Bei Renovierungen müssen oft alte Möbel und Ausstattungen entfernt werden.
Die Entrümpelung kann sowohl von einem professionellen Dienstleister durchgeführt werden als auch von den betroffenen Personen selbst – in vielen Fällen ist jedoch die Unterstützung eines Fachbetriebs notwendig, um den Prozess effizient und rechtlich korrekt abzuwickeln.
Entrümpelungskosten steuerlich absetzbar – Wann und wie?
1. Steuerliche Absetzbarkeit bei privaten Haushaltsauflösungen
Wenn Sie eine Entrümpelung im Rahmen einer privaten Haushaltsauflösung durchführen lassen, können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die auch von Familienmitgliedern oder Haushaltsangehörigen erledigt werden könnten, wie etwa das Entrümpeln, das Entfernen von Möbeln oder das Reinigen von Räumen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abgezogen werden, jedoch nicht für Material- oder Entsorgungskosten. Die Obergrenze beträgt hierbei 4.000 € pro Jahr.
Beispiel:
- Entrümpelungskosten: 2.000 €
- Davon Arbeitskosten: 1.500 €
- Steuerersparnis (20 % von 1.500 €): 300 €
Damit können Sie von der Steuerlast profitieren und einen Teil der Entrümpelungskosten zurückerhalten.
2. Steuerliche Absetzbarkeit bei gewerblichen Entrümpelungen (Büro- und Firmenräumungen)
Für gewerbliche Entrümpelungen – beispielsweise bei einer Büroräumung – gelten andere steuerliche Regelungen. Wenn Sie eine Büroräumung oder eine Firmenauflösung durchführen, gelten die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben. Diese Kosten können vollständig von der Steuer abgesetzt werden, was insbesondere für Unternehmen von großer Bedeutung ist.
Hierzu zählen unter anderem:
- Entrümpelungskosten für Möbel und Bürotechnik
- Entsorgungsgebühren für den Abtransport von Abfällen und Altmaterialien
- Kosten für Aktenvernichtung, insbesondere in Zusammenarbeit mit zertifizierten Dienstleistern
- Kosten für Demontagearbeiten, wie das Abmontieren von Regalen oder Möbeln
- Transportkosten für die Verlagerung von Gegenständen
- Reinigungs- und Renovierungskosten
Unternehmen können also die gesamten Kosten für eine Büroräumung als Betriebsausgaben geltend machen und damit den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Worauf sollten Sie bei der Rechnungstellung achten?
Damit Ihre Entrümpelungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Achten Sie auf folgende Punkte, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen:
- Vollständige Rechnungsstellung: Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Dienstleisters sowie eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung enthalten.
- Aufschlüsselung der Kosten: Es muss eine klare Trennung zwischen Arbeitskosten und Materialkosten erfolgen. Nur die Arbeitskosten sind steuerlich absetzbar.
- Zahlungsnachweis: Die Rechnung muss unbar beglichen werden, idealerweise per Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Mehrwertsteuer: Achten Sie darauf, dass die Rechnung die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthält.
- Leistungsbeschreibung: Die Art der Dienstleistung muss eindeutig angegeben sein, z. B. „Entrümpelung der Wohnung in Musterstraße 1, Berlin“ oder „Büroräumung im Rahmen einer Firmenauflösung“.
Sonderfall: Aktenvernichtung bei Büroräumungen
Ein wichtiger Aspekt bei Büroräumungen ist die Aktenvernichtung, insbesondere bei Unternehmen, die sensible Daten speichern. Die professionelle Aktenvernichtung muss nach den Datenschutzrichtlinien (DSGVO) erfolgen. Dieser Service kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, wenn er im Zusammenhang mit einer entrümpelung kosten steuerlich absetzbar.
In Zusammenarbeit mit zertifizierten Dienstleistern wie in.betrieb bieten viele Entrümpelungsunternehmen auch die Aktenvernichtung an, die dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Wie viel können Sie sparen?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Entrümpelungskosten hängt immer von der Höhe der Arbeitskosten ab. Bei privaten Haushaltsauflösungen können Sie 20 % der Arbeitskosten absetzen. Bei gewerblichen Entrümpelungen sind alle Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Wenn beispielsweise eine Büroräumung 5.000 € kostet und davon 4.000 € auf Arbeitskosten entfallen, können diese in voller Höhe abgesetzt werden, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.
Beispiele für steuerlich absetzbare Entrümpelungskosten
Beispiel 1: Private Haushaltsauflösung
- Gesamtkosten der Entrümpelung: 2.500 €
- Arbeitskosten: 2.000 €
- Materialkosten und Entsorgungsgebühren: 500 €
- Absetzbar (20 % der Arbeitskosten): 400 €
- Steuerersparnis: 400 €
Beispiel 2: Gewerbliche Büroräumung
- Gesamtkosten der Entrümpelung: 8.000 €
- Arbeitskosten: 6.000 €
- Entsorgung und Aktenvernichtung: 2.000 €
- Absetzbare Kosten (volle Höhe): 8.000 €
- Steuerersparnis (je nach Steuersatz): Bis zu 8.000 € (Abhängig vom Steuersatz des Unternehmens)
Fazit: Entrümpelungskosten steuerlich absetzbar – Nutzen Sie die Steuererleichterungen
Ob private Haushaltsauflösung oder gewerbliche Büroräumung – Entrümpelungskosten können steuerlich absetzbar sein, wenn die richtigen Bedingungen erfüllt sind. In vielen Fällen ist es möglich, einen Teil der Kosten zurückzuerhalten, indem Sie sich die Arbeitskosten von der Steuer abziehen lassen. Insbesondere für Unternehmen ist die steuerliche Absetzbarkeit von Büroräumungen und Aktenvernichtungen von großer Bedeutung, da diese als Betriebsausgaben voll geltend gemacht werden können.